Ich habe meine Daunenjacke im Klassenzimmer vergessen und meinem Freund Bescheid gegeben einem Klassenkameraden dazu zu beauftragen, auf die Jacke aufzupassen.
Der Klassenkamerad erklärt sich zum Bewahren der Jacke bereit und gibt sie kurzzeitig an einen weiteren Klassenkameraden weiter. Weniger später verlange ich nach meiner Jacke, allerdings ist sie abhanden gekommen, während der zweite Klassenkamerad auf sie aufpasste. Ob geklaut oder verloren ist unklar. Wer trägt die Verantwortung? Wie sehen meine versicherungsrechtlichen Aussichten aus? Was kann ich tun?
Ihre Anfrage kann nicht abschließend beantwortet werden, weil elementare Informationen fehlen, insbesondere zum Alter der beteiligten Personen sowie den zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten des Vorfalles.
Es wird zudem zu prüfen sein, ob hier ein reines Gefälligkeitsverhältnis begründet wurde ohne Verpflichtung einer rechtlichen Haftung. Dafür spricht in solchen Fällen viel.
Ihre Ansprüche sehen nach aktueller Beurteilungslage nicht sehr gut aus.