Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Was kann ich mit meinem Vater vereinbaren, damit ich den Kredit angerechnet bekomme?"
Die öffentliche Hand werden Sie durch eine Vereinbarung mit Ihrem Vater nicht zu einer Anrechnung des Kredits zwingen können. Dies wäre ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter.
Schulden sind im Leistungsbezug grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
Sie können hier im Prinzip nur 3 Wege beschreiten:
1.) Ihr Vater stellt Sie von dem Kredit frei und tritt in den Vertrag ein, wenn die Bank Sie im gegenzug daraus entlässt.
2.) Sie zahlen die Raten wie bisher ab, was im Alg II Bezug unmöglich sein wird.
3.) Sie gehen in die Privatinsolvenz, während die Verbindlichkeiten aus den Schulden des Vaters im günstigsten Fall durch die Mietzahlung ausgeglichen wird, die dann vom Jobcenter zu übernehmen sein wird (soweit angemessen). Ihr Vater muss die Miete natürlich in seiner Steuererklärung angeben.
Frage 2:
"Zähle ich bei Mietkauf als Eigentümer und bekomme den Kredit angerechnet?"
Abgesehen davon, dass ein Mietkauf bei bestehenden Schulden auf dem Objekt durch einen verschuldeten Käufer keine gute Idee ist, könnten Sie einen Mietkaufvertrag ohne Mitwirkung des Jobcenters überhaupt nicht ohne erhebliche Nachteile abschließen.
Den Kredit bekämen Sie aber auch dann nicht angerechnet, da der Kreditvertrag zum einen vor dem Mietkaufvertrag abgeschlossen wurde und zum anderen Sie in der Mietkaufphase nicht Eigentümerin wären.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
3. September 2012
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17:20
Antwort
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