Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1. Ein Impressum mit den Pflichtangaben nach § 5 TMG brauchen Sie verpflichtend. Im Impressum sollte auch der Link zur Streitschlichtung sollte auch im Impressum untergebracht werden und muss klickbar sdin. Darüber hinaus müssen Sie Datenschutzbestimmungen anbieten. In den Datenschutzbestimmungen müssen Sie die Nutzer über die Verarbeitung der Daten aufklären, da es sich hier um Bewerbungsverfahren handelt. AGB sind hingegen optional, also nicht verpflichtend. Bei Stellenausschreibungen sind unabhängig davon AGB auch nicht anzuraten.
2. Im Rahmen der Stellenausschreibungen müssen Sie darauf achten, dass sich diese an alle Geschlechter richten (m/w/d) und keine sonstigen diskriminierenden Voraussetzungen für die jeweilige Stelle genannt werden. Intern muss zudem ein Verzeichnis über die Verarbeitungstätigkeiten angelegt werden. Dieses müssen Sie aber nicht veröffentlichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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