Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Sie als Beschuldigter dazu aufgefordert wurden, Angaben zu dem Sachverhalt zu machen, so hätten Sie zunächst über Ihre Rechte als Beschuldigter belehrt werden müssen.
Grundsätzlich rate ich Ihnen dazu, zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Dies können Sie nur über einen Rechtsanwalt machen. Ohne den Inhalt der Akte zu kennen, sollten Sie keine Angaben gegenüber der Ermittlungsbehörden machen. Insofern rate ich Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen, der Sie in dieser Angelegenheit berät und vertritt. Eine Stellungnahme kann dann durch den Rechtsanwalt abgegeben werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegen gebrachte Vertrauen. Bei Rückfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion verwenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Elena Ronimi
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Frau Ronimi Rechtsanwalt,
vielen Dank für Ihre Tipps.
Dieses Thema fällt unter welschem Fachgebiet?
D.h., bei welschem/er Anwalt/in soll ich mich melden?
Zum Glück habe ich eine Rechtsversicherung und dadurch kann ich es mir leisten.
Vielen Dank
Ihre Angelegenheit fällt in den Bereich des Strafrechts, sodass Sie sich einen Rechtsanwalt suchen sollten, der im Strafrecht tätig ist.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, sollten Sie vorher bei dieser erfragen bzw. kann das dann auch der für Sie tätige Anwalt machen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Elena Ronimi
Rechtsanwältin