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| 23. April 2008 15:55 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, ich habe heute eine mail bekommen, wo stand: Hallo *****, die Feischaltung des Nacktbildes ist soeben erfolgt. Es wurde in den FSK 18 Bereich einsortiert.
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Das private Erotik-Portal für Männer und Frauen.

Dein Team von *****

Nun habe ich es mit der Angst zu tun bekommen, das ich im Internet veröffentlicht werde, aber habe ja nichts gemacht. Danach bin ich auf die Seite gegangen und da waren Portalseite etc. und auch Jetzt dirkt zu den Bildern Hier klicken. Danach habe ich das gemacht. Auf einmal sehe ich mein Name und meine Adresse. Als ich zurück ging, stand unten Um Mißbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider identifizierbar. Bei Anmeldung beginnen wir umgehend mit unserer Dienstleistung. Die Gebühr für den Zugriff auf die Seite beträgt einmalig 98,00 €. Sie können sich zwölf Monate lang unbegrenzt einloggen, dieser Dienst verlängert sich nicht automatisch. Nach dem ersten Zugriff ist Ihr gesetzliches Widerrufsrecht erloschen.
Wie kommen die gleich auf meine Adress? Nur das Geburtsdatum stand nicht dabei. Den unteren Teil habe ich erst nicht gelesen, sondern erst als ich eine Mail mit den Zugangsdaten bekommen habe. Was soll ich jetzt machen? Ich kann trotzdem das ich angemeldet bin keine Bilder aufrufen. Wahrscheinlich wollen die das Geburtsdatum welches ich nicht eingebe. Es kann sein, das die mir nun eine Rechnung per Mail oder Post schicken. Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten, muß ich das zahlen oder nicht? Bin allerdings über 18 Jahre. Über eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.Und widerrufen kann ich ja auch nicht, weil ich schon bei denen erfasst bin, frage mich nur wie?

Mit freundlichen Grüßen

23. April 2008 | 16:24

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie sollten sich wegen einer Zahlungspflich nicht allzu grosse Sorgen machen.

Der Portalbetreiber versucht hier offenbar, die Schutzvorschrift § 312 d Absatz 3 BGB zu umgehen.

Zunächst einmal setzt eine Zahlungspflicht voraus, dass sie einen Vertrag über die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen geschlossen haben. Dies kann ich Ihren Schilderungen schon nicht entnehmen.

Sodann dürfte Ihnen tatsächlich kein Widerrufrecht zustehen. Dabei gehe ich wieder anhand Ihrer Angaben davon aus, dass Ihnen die Dienstleistung quasi aufgedrängt worden ist. Dies stellt eine meines Erachtens unzulässige Umgehung des Widerrufsrechtes dar.

Insgesamt kann ich Ihnen nicht empfehlen, die Zahlung zu leisten. Sie sollten im Falle einer Rechnungstellung dem Betreiber per Post schriftlich erklären, dass sie die Forderung zurückweisen, weil

- sie keinen Vertrag geschlossen haben
- einen ggf. unbewusst geschlossenen Vertrag anfechten
- vorsorglich eine auf einen Vertragsabschluss gerichtete Erklärung widerrufen.

Wie der Betreiber an Ihre Daten kommt, kann ich Ihnen natürlich auch nicht beantworten. Trauen Sie jemanden aus Ihrem Bekanntenkreis zu, dass er sie dort angemeldet hat? In Ihrem Schreiben sollten Sie den Betreiber auffordern mitzuteilen, welche Daten über Sie dort gespeichert sind und woher diese stammen.

Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben. Ggf. sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, falls die Forderung weiter gegen Sie geltend gemacht wird. Auch die örtlichen Verbraucherzentralen können behilflich sein und kennen oft bereits unseriöse Plattformbetreiber.


Mit freundlichen Grüssen

S. Steidel
Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Sascha Steidel
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Hallo, bin froh das ich Sie gefragt habe und es hat mir sehr geholfen. Ich habe keine Daten weitergegeben und alle Mahnungen ignoriert. Dann kam nichts mehr als ich mit einem Anwalt gedroht habe.Vielen Dank, bin sehr zufrieden.

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