Hallo,
inwieweit wird meine Tätigkeit als freiberufliche Heilpraktikerin auf meine Witwenpension angerechnet (Mann: verbeamteter Lehrer.)? Mein Verdienst beträgt durchschnittlich 600 € zu versteuerndes Einkommen, ist aber schwankend Ich bin 57 Jahre alt.
Freundliche Grüße
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Eine Anrechnung erfolgt erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von € 718,08. Es gilt das monatliche Durchschnittseinkommen, d.h. wenn Sie ganzjährlich rentenberechtigt sind, wird Ihr Jahreseinkommen durch 12 (Monate) geteilt. Das Ergebnis ist das anzusetzende Monatseinkommen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.