Nachdem ich als Eigentümer beabsichtigt hatte meine Wohnung zu verkaufen und bereits eine Kaufinteressentin gefunden hatte, hatte ich die Interessentin über mehrere Monate vertröstet, dass der Notar erst beauftragt werden kann, wenn ich eine Alternativwohnung gefunden habe. Als der Zeitpunkt gekommen schien, teilte ich der Käuferin mit, dass ich nun die Freigabe erteilen kann, dass der Notar, auf dem man sich zuvor mündlich geeinigt hatte, beauftragt werden kann. Die Käuferin freute sich.