Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, nachfolgende Angelegenheit stelle ich für meinen Bruder mit der Bitte um Auskunft und Weiterhilfe ein Kurzer Steckbrief : Person A 1984 geboren, 2003 6 Monate Untersuchungshaft mit anschließendem Urteil 2 Jahre Bewährung nach Jugendstrafe wegen gewerbsmäßigen Internetbetruges + 16 Wochen stationäre Therapie wegen Spielsuchtproblematik 2005 Einheitsjugendstrafe mit der 24 monatigen Bewährung inbegriffen von 3 Jahren wegen gewerbsmäßigen Internetbetruges 2006 Aufstockung des Urteiles von 3 Jahren auf 3,6 Jahren Jugendstrafe durch erneute Verurteilung wegen gebwersmäßigen Betruges. Freiwilliger Strafantritt in der JSA 2007 Entlassung zur Halbstrafe ( 20 Monate offen Bewährung nach Anrechnung der Uhaft von 2003) 2008 Erneute Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges zu 2,6 Jahren Erwachsenenstrafe + Bewährungswidderuf anschließend 2009 Aufstockung des Urteiles auf 2,11 Jahre Erwachsenenstrafe 2009 Antrag auf vorzeitige Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt der Erwachsenenstrafe + Aussetzen des Widerrufes der 20 Monate scheitert 2010 Antrag auf vorzeitige Entlassung zum 2/3 Zeitpunkt der Erwachsenenstrafe + Aussetzen des Widerrufes der 20 Monate von der Strafvollstreckungskammer Zweibrücken bewilligt + 6 Wochen statiönäre Therapie wegen Spielsuchtproblematik Fazit: Person A wird zum 2/3 Zeitpunkt der Erwachsenen Strafe entlassen ohne einen Tag des Widerrufes abzusitzen(dieser wurde während der Erwachsenenstrafe bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, damit die Vollstreckung der Erwachsenenstrafe nicht unterbrochen wird und die Jugendstrafe zuerst vollstreckt wird) Nach Entlassung begeht Person A drei Tage nach Entlassung und in den nächsten Tage mehrere schwere Beleidigungen per SMS an Ex-Freundin. ... Welche Prognose müsste hier getätigt werden, wäre das sozial gute Verhalten eine Möglichkeit.