Sozialamt, Aufwandsentschädigung an AG; Binnenverhältnis AN
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian D. Franz / Frankfurt
Guten Tag, ich arbeite als Haushaltshilfe bei einer behinderten Dame, die vom Sozialamt eine Aufwandsentschädigung für eine Haushaltshilfe bekommt. Ich bekomme zur Zeit monatlich 7 € pro Stunde (das Sozialamt zahle nicht mehr Stundenlohn, so die Arbeitgeberin), insgesamt 420,-- €. Meine Arbeitgeberin weigert sich, mich bei der Minijob-Zentale anzumelden mit der Begründung, dass sie mich nicht anzumelden brauche, weil das Geld, das sie vom Sozialamt bekommt, eine Aufwandsentschädigung sei.