Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

2 Ergebnisse für auskunft familie geben gericht

AGG
vom 19.1.2016 67 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Anwälte, wenn jemand denkt diskriminiert worden zu sein und er will gegen den Vermieter vorgehen, kann er direkt sofort Klage bei Gericht erheben, so dass danach dsnn der Vermieter direkt übers Gericht informiert wird oder ist es nötig zuvor durch einen Anwalt erst mal den Vermieter anzuschreiben ggfs zB wegen Rechtsschutzbedürfnis erst mal versuchen eine Forderung zu stellen, die dann danach eingefordert werden kann, wenn der Vermieter dies ablehnt ? ... Zweitens hätte ich gerne gewusst, wie hoch das Geld ist, dass einem Mieter zugesprochen werden kann im Schnitt Im Gesetz stehen zahlreiche Ausnahmen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AGG/19.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 19 AGG: Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot">§ 19 AGG</a>) Bei Diskrimierungen von Rasse und ethnischer Herkunft greift ja auch folgendes "Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig. (3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig. (4) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse. (5) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. ... Insbesondere würde mich interessieren, ob der Vermieter noch im laufenden Prozess gewissermaßen als "Joker " "umschwenken " darf und sagen kann " ok anfangs sagte ich das ich niemand diskriminiert habe, nun gebe ich zu aufgrund <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AGG/19.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 19 AGG: Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot">§ 19 Abs 3 AGG</a> , gehandelt zu haben" Zum Schluss noch eine Frage zu Absatz 5 Dort steht was von "insbesondere " aber eben nicht "ausschließlich " Heißt es das ein Vermieter ein besonderes Vertrsuensverhältnis etc im Sinne der Vorschriften für sich auch nutzen kann, wenn das Mehrfamilienhaus das ihm gehört nicht mit seinem eigenen Wohnort übereinstimmt er also nicbt auch in dem mfh wohnt sondern ganz woanders ?