Bedrohung oder nicht.
vom 27.9.2025
für 47 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Gilt die Frage "Magst du ne Ohrfeige?" ... Ich habe ihn lediglich gefragt ob er eine will, sogar noch erläutert dass das ihn umhaut, und nicht gesagt, "Wenn du mich weiter nervst, hau ich dir eine rein" Das eine ist ne Frage, ob er eine will, das andere eine direkte Absichtsbekundung. 3. Wenn meine Frage eine Drohung war, darf ich keine Drohung aussprechen, wenn ich belästigt werde?