Guten Tag, Vor drei Monaten wurde ich beim Ladendiebstahl bei einer großen Kaufhauskette erwischt (Wert ca. 300€), ich habe dort schon öfter etwas mitgehen lassen, wurde aber bis jetzt noch nicht erwischt. ... Jetzt habe ich aber zwei Vorladungen wegen einer Straftat zur Vernehmung als beschuldigte Person von der Polizei erhalten, eine für das Datum von vor drei Monaten, an dem ich erwischt wurde, und eine für einen Ladendiebstahl, den ich dort im März begangen haben soll. ... Ich weiß durch ein wenig Recherche, dass dadurch, dass die Ware ja gesichert war, es sich um einen § 243 besonders schweren Fall des Diebstahls handeln müsste, aber in beiden Vorladungen steht "in der Ermittlungssache wegen Diebstahl in/aus Verkaufsraum, Warenhaus, Kiosk oder Schaufenster gemäß § 242 StGB", heißt das nun, dass diese Tatsache irgendwie außen vor gelassen wurde?