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123 Ergebnisse für ladendiebstahl verfahren strafrecht stgb

Filter Strafrecht
Diebstahl geringwertiger Sachen. Festellungskosten = Einstellung des Verfahren?
vom 16.5.2024 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Aufgrund des Warenwertes handelt es sich wahrscheinlich um eine geringwertige Sache im Sinne des § 248a StGB. ... Weitere Schreiben, z.B., Anhörungsbogen von der Polizei habe ich bis jetzt nicht erhalten. # Vorfall: Ladendiebstahl/Vermögensdelikt (Pos 1: Feststellungskosten 100€ / Pos 2: Gebühren 52€) # Zahlungsziel ist der 28.05., ansonsten wird eine zivilrechtliche Klage beim Amtsgericht erhoben Frage: 1) Ist mit mit der Zahlung der Feststellungskosten der komplette Fall für die Anwältin und den Mandanten abgeschlossen? 2) Immer wieder taucht der Begriff "Verfahren Staatsanwaltschaft" auf - kann ein Verzicht im Zuge der Zahlung eingefordert werden oder wird immer ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet?
Ladendiebstahl nach § 242 StGB
vom 21.9.2023 für 40 €
Guten Abend, Ich halte einen polizeilichen Anhörungsbogen in der Hand, in dem mir Diebstahl nach § 242 StGB zur Last gelegt wird. ... Was kann ich auslassen, ohne das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen? ... Meine Überlegung ist nun, ob ich dort "ich gebe zu" ankreuzen soll und in der weiteren Ausführung nach einer Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO zu bitten.
Unbeabsichtigter Ladendiebstahl
vom 30.7.2023 für 47 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag an alle, mir ist folgendes passiert: ich war in einer Rossmann Filiale in der ich mehrere Sachen gekauft habe, ich hatte einige Sachen in der Hand und es handelte sich um eine Selfcheckout Kasse, also einer Kasse an der man selbst bezahlen kann. einige Artikel wurden nicht gescannt, ich gebe zu das ich etwas abgelenkt war und ich in gedanken war, ich habe normal bezahlt noch rabatt coupons eingelöst und den Kassenbon mitgenommen und wollte dann richtung Ausgang (zur info eine Freundin von mir stand an der anderen Selbstbedienungskasse) und hat das ganze mitbekommen. der ladendetektiv Kam zum Ausgang und bat mich darum meine Tasche kontrollieren zu lassen, natürlich gabe ich ihm diese ihm fiel auf das 6 Artikel nicht auf dem Kassenbon standen, eine Haarkur eine Bodylotion und 4 augenpads. Ich entschuldigte mich und habe mehrfach erwähnt das es keine Absicht war und ich natürlich bereit bin die Sachen zu bezahlen, ich bin davon ausgegangen das die Sachen gescannt worden waren (ich habe auch das Piepen der Kasse wahrgenommen) mehrfach habe ich gesagt das ich es natürlich bezahle und er mit mir gemeinsam zur kasse kommen kann und mich begleiten kann, zur info (es handelte sich um einen warenwert von ca 10-15 euro) er sagte nur „jetzt ist es zuspät" Er nahm meine Personalien auf zeigte mir Videomaterial, gab mir ein Jahr Hausverbot und stellt Strafanzeige. ich habe mich mehrfach entschuldigt und gesagt das ich bereit bin das zu zahlen ( ich wollte die Sachen schließlich auch kaufen!! ) er lies nicht mit sich reden und nun weiß ich nicht was ich tun soll. zur info ich bin 22 Jahre Alt und Azubi, sowas ist mir noch nie passiert.
Ladendiebstahl Rewe
vom 17.7.2023 für 47 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe als Ersttäter am 23.06.2023 Waren im Wert von ca 44€ bei einem REWE Markt gestohlen und wurde von einem Ladendetektiv gestellt, der mir sogar mehr Waren als tatsächlich vorwarf.. ist wohl aber hier eher unrelevant, da es sich hier doch um eine geringwertige Sache gemäß § 242 StGB handelt, oder? Wie besteht hier die Chance auf eine Einstellung des Verfahrens? ... Nun habe ich mit Datum 3.07.2023 einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten (Ladendiebstahl Paragraph 242, 247 und 248a StGB), den ich innerhalb zwei Wochen zurück senden muss und weiß nicht, wie ich nun mich verhalten soll.
Ladendiebstahl geringwertiger Gegenstände
vom 29.11.2022 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Morgen sehr geehrte Rechtsanwälte/-innen, Ich wurde vor zwei Monaten beim versuchten Ladendiebstahl im Bekleidungsgeschäft New Yorker erwischt. ... Die Ermittlungen laufen nach dem Gesetz 242 StGB was auch mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden könnte. ... Ich habe eine Anwältin für Strafrecht beauftragt und sie hat Akteneinsicht vor ca einem Monat beantragt.
Vorwurf des Ladendiebstahls SB-Kasse
vom 24.5.2022 für 35 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Das Warenhaus will nun einen Strafanzeige wegen Ladendiebstahls gegen mich erstatten und hat mir neben einer „Vertragsstrafe" ein 12 monatiges Hausverbot erteilt. Wie sind meine Aussichten, dass ein entsprechendes Verfahren eingestellt wird ?
14 jährige Tochter,Nicht-bezahlens eines Feuerzeugs /Diebstahl, beste Vorgehensweise
vom 16.3.2022 für 40 €
Die konkret vorgeworfene Straftat lautet "Ladendiebstahl (§ 242 StGB) (Geringwertig) - Versuch: nein" Der Fall wurden von einer Angestellten aufgenommen und meine Tochter hatte es zugegeben, es übersehen zu haben das besagte Feuerzeug zu bezahlen. ... Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden 7.
Beschuldigtenanhörung
vom 19.11.2021 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Tag, mir werden zwei Ladendiebstähle innerhalb von fünf Tagen vorgeworfen. ... Beschuldigtenanhörung ... gegen Sie wird folgendes Ermittlungsverfahren geführt: Ladendiebstahl (§ 242, 248a StGB) ... wann ... wo...Kurzsachverhalt: Die bekannte Ladendiebin betrat den Markt und ging u.a. zur Fleischtheke und ließ sich Waren ausgeben. ... Beschuldigtenanhörung ... gegen Sie wird folgendes Ermittlungsverfahren geführt: Ladendiebstahl (§ 242, 248a StGB) ... wann ... wo...Kurzsachverhalt: Die bekannte Ladendiebin entwendete erneut Waren aus dem Markt, hier Käse und Salate.
Beim Ladendiebstahl erwischt
vom 12.2.2021 für 50 €
Am 05.01.21 bin ich bei einem Ladendiebstahl der Kaufhauskette "Kaufland" erwischt worden, dessen Wert kumuliert ca. 40,- € betrug.
Vorladung Ladendiebstahl, womöglich besonders schwerer Fall des Diebstahls
vom 29.9.2019 47 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, Vor drei Monaten wurde ich beim Ladendiebstahl bei einer großen Kaufhauskette erwischt (Wert ca. 300€), ich habe dort schon öfter etwas mitgehen lassen, wurde aber bis jetzt noch nicht erwischt. ... Jetzt habe ich aber zwei Vorladungen wegen einer Straftat zur Vernehmung als beschuldigte Person von der Polizei erhalten, eine für das Datum von vor drei Monaten, an dem ich erwischt wurde, und eine für einen Ladendiebstahl, den ich dort im März begangen haben soll. ... Ich weiß durch ein wenig Recherche, dass dadurch, dass die Ware ja gesichert war, es sich um einen § 243 besonders schweren Fall des Diebstahls handeln müsste, aber in beiden Vorladungen steht "in der Ermittlungssache wegen Diebstahl in/aus Verkaufsraum, Warenhaus, Kiosk oder Schaufenster gemäß § 242 StGB", heißt das nun, dass diese Tatsache irgendwie außen vor gelassen wurde?