Wohnung nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, Eigentümerin im Pflegeheim
vom 20.12.2022
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Mein Vater A lebt seit 2015 in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft mit Frau B, was sich durch Zeugen und Dokumente belegen lässt. ... Seitdem machen die Kinder von B, ausgestattet mit einer Vorsorgevollmacht, Druck, A solle das Haus verlassen, und drohen nun sogar mit eigenmächtiger Räumung. (1) Ist dies rechtmäßig und unter welchen Voraussetzungen könnte von A die Räumung verlangt werden? (2) Was ist im Falle einer eigenmächtigen Räumung durch die Kinder zu unternehmen (Polizei einschalten, Eilentscheidung bei Gericht)?