Eine Unterhaltsvereinbarung wurde im November 2003 geschlossen, bei der ich aber überredet wurde, die steuerliche „Anlage U" (begrenztes Realsplitting) zu unterschreiben, ohne dass ich über die Höhe des Einkommens meines damaligen Ehemannes unterrichtet war (er hat sich strikt geweigert, Angaben zu seinem Einkommen zu machen). ... Ein Ausgleich für die Steuerzahlungen wurde nicht vereinbart. ... Meine Frage ist, ob es im Nachhinein nach fast 20 Jahren noch möglich ist, den Fall nochmals aufzurollen und zumindest einen Ausgleich für die von mir zu viel gezahlten Steuern zu fordern, oder gar die Unterschrift für die Anlage U unwirksam zu machen, und ob eine Nachforderung überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte.