Rechnungsteilung in einer Eigentümergemeinschaft
vom 27.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Die anderen Eigentümer sind auch der Meinung wir müssten die Quadratmeter der Wohnungen zur Rechnung hinzuziehen. Das erscheint mir als widersprüchlich, weil doch die Miteigentumsanteile die Größe der Wohnung beinhalten, oder?