Sehr geehrte Anwälte, sehr geehrte Anwältin, bei der Annahme diese Frage ist zu beachten, dass wir neben einer Antwort eine weitergehende Beratung benötigen und diese bitte so erfolgt, dass zum Ende der kommenden Woche, 09.09.2022 dieses soweit geregelt ist. Folgender Fall: - Auslaender, wohnhaft in China - Hauskauf in Deutschland Ein Ausländer, wohnhaft in China (aber nicht chinesischer Staatsbürger) möchte ein Haus in Deutschland erwerben. Da in Deutschland ein Haus nur mit einem notariellen Kaufvertrag erworben werden kann, der Ausländer aber aufgrund der Corona Lage nicht nach Deutschland reisen kann, war geplant, eine Vollmacht auszustellen, so, dass eine Freundin, Deutsche Staatsbürgerin, das Haus fuer den Auslaender erwerben kann.