Arglistige Täuschung / Hauskauf / Verdeckter Mangel
vom 26.9.2023
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Der Verkäufer haftet auch nicht für die Freiheit des Grundstückes von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes. ... Etwaige Bergschadenersatzansprüche bezüglich des Kaufgegenstandes für die Vergangenheit und Zukunft tritt der Verkäufer hiermit vorsorglich an den Käufer ab, der die Abtretung mit dem Tage der Besitzübergabe annimmt. - Mir ist nichts bekannt, wonach das Gebäude oder Teile davon ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet oder sonst baurechtswidrig wäre (oder unter Denkmalschutz stünden). 8 - Baulasten oder nicht in das Grundbuch eingetragene Rechte (z.B. altrechtliche Dienstbarkeiten) sind mir nicht bekannt.