Ich bin eigentümer von 2 grundstücken in 9500 hof/bayern, 6.500qm und 12.50qm Meine frage betrifft das 6.500qm grundstück Auf diesem wurde 1960 eine industrienlage in form einer pumpenstation mit 1600qm betonwanne/wasserspeicher, 2stöckigem pumpenhaus, starkstromanschluss, betonierte zuflussanlage aus einem anliegenden bach mit schleusse angelegt 15 jahre später wurde 700m bachaufwärts ein gigantischer stausee von 3km länge von der gemeinde gebaut zur hochwasserregulierung der region. Zu dieser zeit wurde der bachlauf meines grundstückes nachträglich mit einem massiven hochdamm und holzeinfassung des bachufers zum schutz vor überschwemmungen gebaut Detailgenaue architektenzeichnung mit baugenehmigung aus 1974 liegen mir vor Die industrieanlage wurde bis 2016 betrieben Das grundstück ist bis heute durchgehend vollständig eingezäunt, alle anlagen und gebäude sind vollständig erhalten und haben nach aussage der gemeinde auch bestandschutz Der erschließungszustand heute ist wie folgt - direkt an einer bundesstrasse gelegen - vollständig eingezäunt mit betonpfeilern und maschendraht - teerzufahrt - starkstromanschluss - telefonanschluss - 1600qm intakte betonwanne/weiher incl. mönch und abfluss - betonierter zufluss mit schleuse - 2geschossiges 60qm betongebäude - 9kw photovoltaik anlage auf dem dach des pumpenhauses - feuerwehranschluss ausserhalb des geländes um im notfall löschwasser aus dem teich abpumpen zu können ohne dad grundstück zu betreten - unter dem grundstück liegen massive stromleitungen, wasserkanäle und anodenfelder 120m und 250m vom grundstück entfernt liegen gewerbegebiete und große möbelmärkte Meine grundstücke stellen den eingang in ein ca 20 hektar tal in voller breite dar, welches von der staumauer des stausees begrenzt/beendet wird, die hinteren flächen werden sämtlichst als landwirtschaftliche nutzfläche/wiese genutzt und gemäht Das ganze tal ist incl. meiner grundstücke im flächennutzungsplan als aussenfläche ausgewiesen, mit dem argument verweigert uns die gemeinde jedwelche freizeitnutzung Die gemeinde hat somit mein voll erschlossenes, eingezäuntes 6.500qm grundstück mit existenter oder sogar noch arbeitender industrieanlage - wohlgemerkt zum eigenen vorteil - einfach mal zur aussenfläche erklärt, meiner meinung und hoffnung nach zu unrecht, da ich auf (m)einem grundstück kein einzuges typisches merkmal einer aussenfläche erkennen kann Das eigene interesse der gemeinde liegt darin, jedwelche nutzung dieses grundstückes zu verhindern, um damit eventuelle schäden oder ansprüche zu vermeiden aus regelmäßigen, wochenlangen, knietiefen überflutungen Diese überflutungen finden absichtlich mehrfach im jahr statt durch bewusstes ablassen des stausees durch die gemeinde ohne not um offiziell einen nahegelegenen fluss zu "verdünnen" Die stadt selbst nennt offiziell den wert von 1,3 m i l l i o n e n kubikmeter wasser, welches sie jeden winter über mein grundstück leiten Das hat jetzt 50 jahre niemand gestört, aber i c h akzeptiere nicht, dass mein grundstück mehrfach im jahr über wochen knietief überflutet wird und ich habe daraus als eigentümer einen unterlassungs- und schadensersatzanspruch Logischerweise erhöht sich dieser schadensersatzanspruch jeder künftigen überflutung enorm, je mehr parteien (pächter/nutzungsausfall) und wirtschaftsgüter (fahrzeuge, wohnwägen, gemüsegärten/ernten, gartenmöbel, gartengrills etc.) plus flurschäden auf meinem grundstück betroffen, überflutet, beschädigt oder weggeschwemmt werden Die gemeinde hat also ein offensichtlich wirtschaftliches eigeninteresse, jedwelche nutzung meines grundstückes mit allen mitteln zu verhindern, was sie auch versuchen Meine fragen: - was sind die typischen oder erforderlichen eigenschaften und voraussetzungen dafür, ein grundstück (im stadtgebiet, 2,5km vom hauptbahnhof gelegen) als aussenfläche auszuweisen? ... Ich bin erst seit einem jahr eigentümer und konnte zum zeitpunkt der veröffentlichung des aktuellen flöchennutzungsplans diesen nicht anfechten - spielt es eine rolle/hilft es mir, dass die stadt diesen offensichtlichen "kleinen fehler" oder "versehen" zum massiven eigenen wirtschaftlichen vorteil begangen hat?