Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Baurechtsverstoß liegt nach meiner ersten Einschätzung schon deshalb vor, weil das Baurechtsamt es als Ordnungswidrigkeit eingestuft hat.
Ich verstehe zwar nicht ganz, warum das Baurechtsamt ein Gutachten von Ihnen fordert, da es auch von Amts wegen tätig werden und Sachverständige beauftragen kann, aber die Tatsache, dass Sie sich an dem Ausbau beteiligen müssen, stimmt.
Denn in der Regel gehört die Brandwand beiden Nachbarn, da sie auf der Grenze steht und damit auf beiden Grundstücken und im Miteigentum der jeweiligen Nachbarn.
Vor diesem Hintergrund wird es auch schwer, hinsichtlich des Lärmschutzes etwas zu unternehmen, zumal man von diesem Umstand gewusst hat (alte Wand mit Lärmdurchlässigkeit) und selbst einen Anspruch auf Ertüchtigung im Sinne einer Brandschutzwand gegenüber dem anderen Miteigentümer hat.
Gut, hier besteht noch dieses Nutzungsrecht, was im Grundbuch eingetragen wurde. Dann ist nachzusehen, wie es mit der Unterhaltung und der Ertüchtigung der gesamten Wand aussieht, denn gegebenenfalls ist es gerade auf den Nutzungsberechtigten übertragen worden.
Am besten wäre es, Sie senden mir die betreffenden Seiten per E-Mail zu, dann antworte ich Ihnen im Rahmen der kostenlos möglichen Nachfragefunktion ergänzend. Besten Dank im Voraus.
Ich kann aber schon jetzt sagen, dass es kaum möglich sein wird, da eine Änderung einseitig herbeizuführen, es sei denn man ist sich zwischen den Nachbarn einig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Bitte erklären Sie welche Funktion hat jedoch das eingetragene Nutzungsrecht über die gemeinsame Trennwand. Ist meine Annahme korrekt, dass die gemeinsame Trennwand zur meinen Haushälfte gehört und die Haushälfte von den Nachbarn keine Abschlusswand besitzt.
Der Nachbarn hat Teil von der Wand, auf seine Seite aufgebrochen, um Rohre zu verlegen. Deshalb ist die Akustik zwischen beiden Haushälften wesentlich schlechter geworden.
Welche Chancen habe ich dieses Nutzungsrecht zu ändern und den Nachbarn aufzufordern, eine eigene Abschlusswand zu errichten, mindestens in Ihrem Heizungsraum bzw. Waschraum von denen Räumen, sehr störende Lärm und Vibrationen in meiner Haushälfte alltäglich eindringt.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Das Nutzungsrecht führt nicht dazu, dass Sie Eigentümer der Nachbarwand sind. Es bietet aber die im Grundbuch eingetragenen Nutzungsmöglichkeiten.
Das mit den Rohren und der Akustik müsste ich leider gesondert ansehen. Ich unterbreite Ihnen ein entsprechendes Beratungsangebot.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt