Sehr geehrte Damen und Herren, beim Auszug aus einer Mietwohnung hätte ich folgende Fragen: ob beim Auszug die Schönheitsreparaturen durchzuführen sind oder die entsprechende Klausel doch unwirksam wäre; ob die vereinbarte Quotenabgeltungsklausel ebenfalls wirksam / unwirksam wäre. ... Er ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig. (3) Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs. 2 vereinbarten Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist das Wohnungsunternehmen auf Antrag des Mieters verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt, nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen. … Nr. 12 Rückgabe der Mietsache Bei Beendigung der Mietverhältnisses sind die überlassenen Bäume in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. (3) Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so sind die nach Nr. 5 Abs. 2 AVB fälligen Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. (4) Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig im Sinne von Nr. 5 Abs. 2 AVB, so hat der Mieter an das Wohnungsunternehmen einen Kostenanteil zu zahlen, da die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei der Berechnung der Miete berücksichtigt worden ist.