Befristeter Mietvertrag gültig?
vom 3.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Soweit wir wissen, ist dies nur zulässig, wenn der Vermieter einen bestimmten Grund angibt, z. ... In unserem Vertrag wird keiner dieser Gründe erwähnt. Die einzige Klausel in unserem Vertrag bezüglich der Laufzeit lautet: "Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von maximal fünf Jahren, also bis zum 31.03.2028 geschlossen, weil der Mieter die Räume auf Grund eines Sonderbedarfs nur zum vorübergehenden Gebrauch nutzt und beide Parteien sich darüber einig sind, dass die Dauer des Mietverhältnisses auf den zuvor benannten MaximalZeitraum begrenzt ist.