Erstinformation für meinen Anwalt – Wohnungsübergabe
vom 25.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Zusan Asefi / München
Der Vermieter war der Meinung, dass die Ausbesserungen nicht „fachgerecht" vorgenommen worden seien – er bezog sich dabei konkret auf den Begriff „fachgerecht" im Mietvertrag.