Vermieter ruft volle Mietkautionsbürgschaft ab – keine Schäden, keine offenen Mieten
vom 30.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Bei der Wohnungsübergabe wurde ein Übergabeprotokoll erstellt, das keinerlei Schäden aufweist. ... Daraufhin erhielt ich die schriftliche Antwort, dass man die Kaution „noch bis zum 31.07.2025 einbehalten könne", um eventuelle Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen 2024 und ggf. 2025 abzuwarten.