von Rechtsanwalt Maximilian A. Müller
Ich habe vor mehr als 5 Jahren eine Wohnung gekauft, deren Grundriss anders ist als im Aufteilungsplan der Teilungserklärung im Grundbuch(erst jetzt festgestellt) Ursprünglich entsprach meine Wohnung (Wohnung 1 genannt) diesem Aufteilungsplan, wurde dann aber vom Voreigentümer, der zwei nebeneinanderliegende Wohnungen (nennen wir sie Wohnung 1 und Wohnung 2) besaß, baulich verändert (verkleinert zugunsten Wohnung 2.) Ich habe das damals nicht bemerkt, denn dem Kaufvertrag lag keine Zeichnung bei. ... Meine Frage gilt ausdrücklich nicht dem Baurecht sondern ist folgende: Habe ich ein Recht auf Umbau,sodass der Grundriss dem Aufteilungsplan der Teilungserklärung wieder entspricht?