Überdachte PKW-Stellplatz Sondernutzungsrecht WEG Instandsetzung
vom 25.5.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Die Stellplätze sind in der der Teilungserklärung von 1971 wie folgt beschrieben: Es. werden 4 überdeckte Einstellplätze geschaffen, die Germein- schaftseigentum bleiben, jedoch einzelnen Wohnungseigentümern zur Sondernutzung zugewiesen werden. Als Gebrauchsregelung gemäß § 15, Abs« 1, WEG, die nicht ohne Zu- | Stimmung des Betroffenen geändert werden kann, dürfen die im Auf- :f teilungsplan mit den Buchstaben A, B, C und D bezeichneten, nicht abgeschlossenen Stellplätze zum Abstellen von Kraftfahrzeugen aus schließlich von den Wohnungseigentümern benutzt werden, denen sie im ersten Kaufvertrag von dem Eigentümer Korsch zugewiesen worden sind« Die Sondernutzungsrechte sind übertragbar» Es gibt mit sehr großer Sicherheit keine weiteren Reglungen oder Beschlüsse der WEG zu diesen Stellplatze. Die Teilungserklärung ist nie verändert worden.