Klausel unwirksam im Mietvertrag?
vom 9.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Die Parteien verzichten wechselseitig für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Vertragsschluss auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Die Kündigung ist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist frühestens bis zum 01.03.2025 zulässig.