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5 Ergebnisse für nutzung baugenehmigung nutzungsänderung fertigstellung

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren // Nachweisforderung der Behörden
vom 13.5.2024 für 62 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte:r Anwält:in, wann verjährt im VEREINFACHTEN Baugenehmigungsverfahren das Recht der Baubehörden, Nachweise der Genehmigungsplanung - wie z. B. den Wärmeschutznachweis nach EnEV - nachzufordern? Hintergrund: Es wurde in 2019 der Bauantrag für ein KfW55-10FH gestellt, das in 2022 fertig gestellt wurde.
Immobilie im Außenbereich
vom 9.3.2023 für 66 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Neubau hat noch nicht begonnen, Baugenehmigung ist noch nicht eingereicht. ... Dürfte ich den Ersatzbau nach Fertigstellung sofort vermieten? ... Dürfte ich den Ersatzbau nach Fertigstellung verkaufen?
Anbau eines Aufzugs / Unklarheit über ürsprüngliche Nutzung
vom 20.5.2021 für 160 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Dort fand sich zwar kein Bauantrag oder eine Baugenehmigung, aber Pläne, Bauschein, Befreieungsbescheid von 1971. ... Ob beim Bauantrag reines Gewerbe beantragt wurde oder ob nach Fertigstellung eine Nutzungsänderung beantragt wurde lässt sich nicht ermitteln. ... Meine Frage ist nun, ob wir, wenn wir den Bauantrag für den Aufzug stellen, nachträglich auch eine Nutzungsänderung beantragen müssen (da die vorhanden Unterlagen hier keine Klarheit bringen) oder, ob die bestehende Nutzung den maßgeblichen Status quo definiert.
Nutzungsänderung für Gaststätten doch nicht vorhanden.
vom 10.2.2021 für 68 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Jetzt hat sich herausgestellt, dass es eventuell keine Baugenehmigung dafür gab. ... Müssen wir eine Nutzungsänderung einreichen, obwohl der Kaufvertrag mit einer vorgegebenen Gaststätten Nutzung abgeschlossen wurde? ... Kann ich die Nutzungsänderung mit einem vereinfachten Verfahren selbst einreichen und mich auf die bereits vorhandene bauliche Situation beziehen?
Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnung in Mischgebiet (BW) zulässig?
vom 9.12.2014 65 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Heute liegt eine Baugenehmigung vor, in der einige Wohnungen mit "Büro" bezeichnet sind und die Wohnflächenberechnung ebenfalls "Büro" ausweist. ... Leider ist damit zu rechnen, dass Nachbarn eine "falsche" Nutzung zur Anzeige bringen würden. Nun meine Frage: Kann ich nach Fertigstellung des Gebäudes, wenn die Büroflächen sich nicht vermarkten lassen, über eine Nutzungsänderung ein reines Wohngebäude erreichen?