Baugenehmigung bezüglich der Höhen missachtet
vom 14.2.2025
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Entgegen der Baugenehmigung wurde das Haus (Bodenplatte) um 10 cm zu tief , die Garage 31 cm zu tief, die Anliegerstraße 60 cm zu hoch und das Gelände am Zaun 83 cm zu hoch gebaut. Das Regenwasser der Straße läuft auf das Grundstück und die Terrase steht unter Wasser. Damit konnte für den Hauseingang des Bungalows keine Rampe eingebaut werden, obwohl diese in der Baugenehmigung bestätigt war als altersgerechtes Haus.