Unser Nachbar (rechtsseitig der Straße, in Niedersachsen) möchte eine sichtschutzgebende, immergrüne Hecke (ca. 80cm von der Grenze entfernt auf seinem Grundstück stehend) entfernen und stattdessen auf einem vorhandenen Betonsockel an der Grundstücksgrenze (auf seiner Grundstücksseite) auf ca. 25 Metern einen Zaun errichten. Die Grundstücke sind seit über 30 Jahren bebaut, eine Einfriedung per Holzzaun existiert bisher nur auf ca. 7,5 Metern der Gesamtlänge, ursprünglich auf den genannten Sockel vom Vorbesitzer unseres Hauses montiert. Diesen vorhandenen Zaun haben wir vor vier Jahren in Abstimmung mit dem Nachbarn durch einen neuen Holzzaun erneuert, den der Nachbar im Zuge seiner Zaunerrichtung über die Gesamtlänge nun ebenfalls entfernen möchte.