Um auf die mir zustehende 35.811,04 € zu kommen, habe ich jetzt vor, dem Bildungsträger meine drei Mahnungen zu stellen und im Falle einer fortbestehenden Nichtzahlung Mahnverfahren, womöglich auch durch Inkassofirma, einzuleiten. Nun trifft es sich, dass der Bildungsträger – vertragsrechtlich gesehen also der Auftraggeber - eine vor dem 01.01.2025 gegründete GbR ist, gegenüber derer der Erfolg eines Mahnverfahrens mit möglicher Zwangsvollstreckung von zwei Faktoren abhängt: 1 – Die Adressierung meiner Rechnungen – und anschließender drei Mahnungen - muss mit dem tatsächlichen GbR-Sitz übereinstimmen. ... Dementgegen habe ich meine Rechnungen wie folgt adressiert: Zeile 1:"Fantasie-Firmenname" Zeile 2: "Firmensitz" (also ohne die Zwischenzeile "A & B GbR") Soll ich jetzt zur Absicherung die Rechnungen neu schreiben, diesmal mit der Bezeichnung des Auftraggebers genau wie im Vertrag über die 3 Zeilen eingetragen, dann neu stellen, mit Hinweis, dass die neue Fassung die vorherige überschreibt?