Schenkung mit Gegenleistung/ Vertragserfüllung
Die Überlassung erfolgte als "Schenkung mit Gegenleistung". Der Überlasser (Berechtigte) hatte vom Erwerber ab Nutzungsübergang auf Lebensdauer folgendes unentgeltlich zu beanspruchen (aufs Wesentliche gekürzt): 1) Wohnrecht, bestehend aus 59% der Wohnfläche der Doppelhaushälfte, sowie Nutzung der auf dem Grundstück befindlichen Garage. ... Liegt in unserem Fall möglicherweise ein Betrug oder arglistige Täuschung durch den Berechtigten vor, da er lt.