Nr. 1 der Grundstücke des Bestandsverzeichnisses (BV) 22,30/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der Gemarkung xxx, Flur 316, Flurstück 263, Gebäude- und Freifläche xxx-Straße 133, 133 A, 135, 135 A, 137, 137 A, 139, 139 A, 141, 141 A, 143, 143 A mit 10.453 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung und dem Abstellraum, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 377, gelegen im Haus 12=G. ... Dem Verkäufer ist bekannt, dass bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann. (3) Der Kaufpreis ist zu zahlen wie folgt: - Der zur Ablösung der im Grundbuch eingetragenen Belastungen erforderliche Kaufpreisbetrag ist an die Gläubiger dieser Grundpfandrechte unter Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen; insoweit wird der Kaufpreisanspruch des Verkäufers an diese Gläubiger abgetreten. - Der danach verbleibende Kaufpreisbetrag ist an den Verkäufer zu zahlen, und zwar durch Überweisung auf sein Konto bei der xxx zur IBAN: xxxx (4) Zahlt die Käuferin den fälligen Kaufpreis nicht rechtzeitig, muss sie Verzugszinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zahlen.