Aufzugsreparatur in Gewährleistungsfrist
vom 25.2.2023
für 200 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Neben des erstaunlichen Ablaufs und der völlig unpassenden Preisstellung ist die eigentliche Frage: Greift die Beweislastumkehr einfach so bei komplexen Geräten und Wartungsvertrag? ... Egal was im Detail im Wartungsvertrag steht muss ich mich als Kunde doch darauf verlassen können, dass die Verlängerung der Gewährleistung auch greift.