Ebay sagt, dass das nicht stimmt, Gebrauchtgegenstände, Sammlerstücke oder Neue Waren sind egal, nur wenn man die Differenzbesteuerung im Anspruch nimmt, dann darf man die EU Umsätze in Deutschland versteuern, also die Umsatzsteuer in Deutschland abführen. ... Ich habe mich damals extra rechtlich beraten lassen und jetzt weiß ich nicht mehr was ich machen soll, ob das jetzt doch falsch war, was ich gemacht habe oder die Mitarbeiter bei Ebay das nicht verstehen wollen, welche rechtliche Konsequenzen könnten drohen, wenn ich jetzt die Nutzung von OSS bei Ebay bestätige oder bestätige, dass ich die Differenzbesteuerung mache, obwohl ich nichts von den Beiden mache ? ... sodass ich keinen Ärger mit den Finanzämtern der EU bekomme und weiter bei Ebay verkaufen kann, die EU Umsätze brauche ich nicht, wenn ich die nicht mehr in Deutschland versteuern darf, die OSS wäre zu zeitaufwendig, das sind c.a. 10% meiner Umsätze momentan.