Hallo, ich suche rechtliche und steuerliche Beratung bezüglich freiberuflicher Tätigkeit mit Blue Card 2019-2022, Student, Teilzeitbeschäftigter 2022-heute, Blue Card Aufgrund der Inflation wollte ich an den Wochenenden freiberuflich arbeiten. Als ich im Internet las, habe ich Folgendes getan: - Melden Sie sich beim Finanzamt als Freiberufler an und beantragen Sie für alle Fälle die Umsatzsteuer. - Ich habe die Erlaubnis meines Arbeitgebers eingeholt - Erstellung eines Geschäftsplandokuments für die Ausländerbehörde Während meiner Anstellung bei der Ausländerbehörde wurde mir mitgeteilt, dass ich keinerlei Form einer selbständigen Tätigkeit annehmen darf, auch nicht in Teilzeit (nur nach der Eingewöhnung), da einige Leute, die ich kenne, in einer ähnlichen Situation wie ich (mit Blue Cards) waren von den Ausländerbehörden ausgewiesen wurden, in ihrem Heimatland aufgenommen wurden, kontaktierte ich eine amtliche Stelle in der Region, die mir mitteilte, dass dies nach § 21 Abs. 1 Abs. 6 AufenthG möglich sein sollte.