Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung
vom 30.1.2025
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich habe danach ein Visum gemäß §16e AufenthG bekommen, welches bis zum 14.2.2025 auf das Praktikum und bis zum 17.2. zwecks Ausreise begrenzt ist (!). ... Seitens der Bundesagentur für Arbeit wäre es möglich, eine Praktikumsdauer von einem Jahr zu absolvieren, vergleiche: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/praktika-auslaendische-studierende Als immatrikulierte Studentin in Kolumbien kann ich ja nicht parallel hier studieren, ein Ausbildungsverhältnis beginnen oder eine Arbeit aufzunehmen, denn das Studium abzubrechen wäre kontraproduktiv.