Ich habe beim Landkreis Diepholz angefragt, ob ich noch eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zum 31.03,2025 möglich ist und auch einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zum 31.03.2025 gestellt. Mir wurde bei einem Besuch im Ausländeramt mitgeteilt, das eine Verlängerung nicht möglich ist da eine Aufenthaltserlaubnis für Studienbewerber maximal für 9 Monate ausgestellt wird, Außerdem wurde mir mitgeteilt, das ich 9 Monate nach Beendigung meiner jetzigen Aufenthaltserlaubnis nicht mehr nach Deutschland einreisen darf, Wenn das zutrifft, gilt das auch für ein Schengenvisum für den Fall, das ich meinen Adoptivater (Deutscher, Erwachsenenadoption) besuchen möchte. Muß der Landkreis Diepholz meinen Antrag schriftlich beantworten ?