Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, Mitte Juni habe ich bei dem hiesigen Jobcenter einen Informationsfreiheitsantrag gestellt. Der ganze Vorgang ist hier in chronologischer Reihenfolge einsehbar: https://fragdenstaat.de/a/6575 Die Stellungnahme des von mir eingeschalteten Landesdatenschutzbeauftragten steht derzeit noch aus. Frage: Kann ich auch einstweiligen Rechtsschutz auf Herausgabe der Weisungen in Anspruch nehmen, falls das Jobcenter weiterhin mauern sollte?