Anfrage rechtliche Prüfung rückford. Corona Soforthilfe 2020 Hessen ggf. Vertretung
vom 24.7.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie mit der Bitte um rechtliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Rückforderung der im Jahr 2020 erhaltenen Corona-Soforthilfe durch das Regierungspräsidium Kassel (Hessen). Ich habe im Frühjahr 2020 auf Grundlage der damals veröffentlichten Informationen des BMWi sowie der Landesbehörden die Corona-Soforthilfe in Höhe von [Betrag] EUR beantragt und erhalten. Diese Hilfe wurde laut damaliger Kommunikation zur Deckung betrieblicher Fixkosten über einen Zeitraum von drei Monaten gewährt.