Besteht die Gefahr, für Person A, von Angehörigen der Familie väterlicherseits ungewollt / unbewusst zu erben oder muss hier von staatlicher Seite eine Information erfolgen (von der Familie wird die Information aus benannten Gründen nicht kommen) , damit die 6-Wochenfrist zur Erb-Ausschlagung beginnt / eine Chance dazu besteht diese einzuhalten - unabhängig vom Wohnsitz / Bundesland des Familienangehörigen ? (Der Wohnsitz der Familie befindet sich in einem Bundesland ohne Amtsermittlung von Erben in einem Nachlassverfahren durch das Nachlassgericht). Könnte die 6 wöchige Erbausschlagungs-Frist sonst auch erst Monate bis Jahre später für Person A ,nach Tod des Erbgebers beginne , z.b. durch Gläubigerforderungen im Zuge des unbewussten, hoch verschuldeten Erbe ?