Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern sind beide im Januar 2024 verstorben. ... Nun habe ich von der Bank ein Schreiben erhalten, dass nach Prüfung der Unterlagen des Nachlassgerichts durch die interne Rechtsabteilung der Bank eine Erbauflösung nicht möglich ist, da nach Ansicht der Bank ein Verfahrensfehler beim Nachlassgericht vorliegt. ... Die Bank begründet die Verweigerung der Auszahlung darin, sollte im Nachgang mein Bruder oder ich gegen das Verfahren des Nachlassgerichtes vorgehen, würde die Bank ebenfalls in der Haftung stehen da sie nicht alles nachgeprüft hätte.