Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um folgenden Fall mit diesen befristeten Arbeitsverträgen: 01.10.21 - 03.03.22 Plichtpraktikum bei Firma A ohne Urlaubsanspruch, 0 Tage Urlaub genommen. 14.03.22 - 14.05.22 Einjährig befristeter Vertrag als Werkstudent bei Firma B, 0 Tage Urlaub genommen, vorzeitige Kündigung durch mich. 15.05.22 - 14.03.23 Wechsel zurück zu Firma A als Werkstudent, befristeter Vertrag, Vertragsende durch Exmatrikulation nach abgeschlossenem Studium, 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr bei 5-Tage-Woche, gearbeitet wurden 2 Tage die Woche entsprechend laut Vertrag dann 12 Tage Jahresurlaub, genommen 12 Tage in 2022, 5 Tage in 2023. 01.04.23 - 31.10.23 Nach erneuter Immatrikulation für Masterstudiengang aktuell wieder bei Firma A befristet eingestellt, diesmal 3-Tage Woche also 18 Tage Jahresanspruch laut Vertrag, bisher 0 Tage Urlaub genommen. ... Meiner Auffassung nach habe ich durch das sechsmonatige Bestehen im Jahr 2022 bereits für dieses Jahr die vollen 12 Tage Anspruch. ... Ist es richtig, dass der Urlaubsanspruch unabhängig von der Befristung nicht monatsgenau, sondern wie üblich pro Kalenderjahr und dort bei mehr als sechsmonatigem Bestehen vollständig in Anspruch genommen werden kann?