Arbeitgeber behält gesamten Lohn ein und verrechnet mit Privater Kfz-Nutzung
Der AG gestattet dem AN ausdrücklich auch die Nutzung des Fahrzeuges während dessen Urlaub. Die Treibstoffkosten während der Urlaubsfahrt gehen zu Lasten des AN, Urlaubsfahrten ins Ausland müssen vor dem Antritt des Urlaubs dem AG mitgeteilt werden und können im Ausnahmefall verweigert werden. § 3 Der Arbeitgeber übernimmt alle Betriebskosten des Geschäftswagens insbesondere Versicherungen, Steuern, Treibstoffe, Reparaturen, Abschreibungen etc. § 4 Der AN verpflichtet sich den PKW pfleglich und schonend zu behandeln und alles für eine möglichst hohe Werterhaltung zu tun. ... Urlaub und wollte eigentlich am 31.07. noch arbeiten, wurde aber dann für diesen einen Tag freigestellt.