Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel - zertifizierter Automobilkaufmann
vom 5.4.2013
48 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Der Arbeitnehmer ist zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme empfangenen Bezüge und der von dem Arbeitgeber übernommenen Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus einem Grund gekündigt wird, den der Arbeitnehmer zu vertreten hat. ... Anstelle der unwirksamen sind unverzüglich rechtsgültige entsprechend den Zielen dieses Vertrages Bestimmungen zu vereinbaren.