Die Firma hat insgesamt 5 Mitarbeiter + Geschäftsführer. ... Und obwohl es sich um einen Kleinbetrieb handelt, erwägen wir eine Kündigungsschutzklage, da die Kündigung u.E. nach willkürlich bzw. aus Rache ausgesprochen wurde und nicht dem Mindestmaß sozialer Gesichtspunkte entspricht, denn 1. ist mein Mann der einzige Mitarbeiter in der Abteilung Parkett, der z.Zt. auch den höchsten Pro-Kopf-Umsatz erzielt (trotz oder auch in der 50%-Kurzarbeit seit Mitte September für alle 5 Angestellten; er hat auch ohne Murren sofort die Kurzarbeitervereinbarung unterschrieben) 2. 3 Mitarbeiter aus der Abteilung Fliese sitzen (hoch entlohnt) gelangweilt rum (alle haben sich gegen die Kurzarbeitervereinbarung gewehrt und erstmal Urlaub bzw. krank gemacht) 3. 1 Mitarbeiterin, die erst seit wenigen Monaten die Abteilung Interieur leitet und so gut wie keinen Umsatz generiert kann in der Firma bleiben, weil sie die Frau des Geschäftsführers ist 4. der Geschäftsführer hat meinem Mann versprochen, dass mein Mann - sollte sich das Unternehmen nicht erholen - als Letzter gehen muss, zuerst würde er die "Meuterer" aus der Abteilung Fliese entlassen (er hat meinen Mann also immer wieder in Sicherheit gewogen und sich für seinen Einsatz und seine Loyalität bedankt) 5. vor wenigen Wochen hatten mein Mann und der Geschäftsführer eine etwas heftigere Auseinandersetzung. Weil der Chef mit Widerworten so gar nicht umgehen kann, vermuten wir, dass diese Kündigung nun die Rache ist.