ich suche Rechtsberatung in einem Problem mit meinem derzeitigen Arbeitgeber. ... Fortbildung ist noch nicht beendet. hier die Klausuel von Fortbildungsvertrag: Rückckzahlungspflicht (1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die nach $2 vom Arbeitgeber tatsächlich übernommenen Fortbildungskosten an diesen zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung der Fortbildung aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen vom Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird. (2) Für jeden vollen Beschäftigungsmonat nach Beendigung der Fortbildung vermindert sich der Rückzahlungsbetrag um 1/24. (3) Die Rückzahlungspflicht nach Absatz 1 besteht auch, wenn der Arbeitnehmer die Fortbildung ohne wichtigen Grund vorzeitig abbricht. Die Rechnungspflicht besteht auch, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft das Ziel der Fortbildung nicht erreicht oder das Arbeitsverhältnis vor Abschluss der Fortbildung aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen vom Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird.