Kündigung einer Arbeitnehmerin nach Elterngeldzeit
vom 16.9.2009
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Wir können die Mitarbeiterin nach der Elterngeldzeit nicht weiterbeschäftigen, da wir ein kleiner Betrieb sind . 2 Angestellte 2 Azubi´s 2 Kräfte € 400,00 Die Elternzeit, bzw. das Elterngeld endet Ende März 2010.