Markenverletzung Ballermann
vom 25.10.2004
30 €
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wir haben unwissentlich eine Markenverletzung begangen indem wir auf unserer Reisebüro Seite für "lastminute ballermann" geworben haben. Wir sind natürlich bereit eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die betreffenden Seiten sind schon entfernt und eine angemessene Gebühr würden wir auch zahlen. Aber die Gebühr beträgt in diesem Fall über 1.100,- Euro, errechnet aus einem Gegenstandswert v ...