Grenzbebauung / Zustimmung Nachbar / Erbpacht
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Ich will ein kleines Nebengebäude auf meinem Grundstück in Niedersachsen (-> NBauO) errichten. Auf Grund der Platzverhältnisse ist dies nur als Grenzbebauung möglich, ich benötige die Zustimmung meines Nachbarn. Im Grundbuch sind für das Nachbargrundstück zwei Personen eingetragen. Eine Nachfrage ergab, daß die eine die Eigentümerin ist, die andere ein Erbpächter. Frage: Welche der beide ...