Wie wird das Wegerecht von damals (1939) heute definiert, Gehrecht, Leitungsrecht, Fahrrecht?
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Auf unserem Grundstück, in unserem Eigentum befindlicher Zugangsweg zu unserem Grundstück, wurde im Jahr 1939 ein Wegerecht zu Gunsten des Nachbargrundstückes eingeräumt. Die Nachbarn haben das Wegerecht nie ausgeübt da diese dieses Recht nicht benötigen. Vom Voreigentümer haben wir damals mündlich bei Kauf erfahren, dass das Wegerecht zum Schneiden einer vormals an der Grundstücksgrenze vorhandenen Hecke war.