Mieter zahlt gar nicht oder unpünktlich
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Guten Tag, wir haben folgendes Problem: ein Mieter, der zum 01.11.2010 einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen hat, befand sich laut eigener Aussage zu der Zeit noch in einer Maßnahme der Agentur für Arbeit und behauptete, dass die Agentur für Arbeit, wenn ihr der Mietvertrag vorgelegt wird, 50% der Kaution übernimmt. Der Rest der Kaution sollte vom Mieter in 3 Monatsraten, beginnend ab Miete Nov.2010, bezahlt werden. So wurde es auch im Mietvertrag festgehalten.